Finanzen
Die ETH Zürich pflegt auch im Bereich der Finanzen eine Kultur der Eigenverantwortung und Autonomie. Damit diese Kultur bestehen bleiben kann, braucht es die Auseinandersetzung mit geltenden Regeln und Richtlinien (bspw. des Finanzreglements).
Das Finanzreglement regelt unabh?ngig von der Mittelherkunft die finanziellen Abl?ufe, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen an der ETH Zürich.
S?mtliche der ETH Zürich zufliessenden Mittel (inkl. Verm?genswerten) gehen in das Eigentum der ETH Zürich über. Die Mittel sind Basis für die Budgetzuteilung.
Die ETH Zürich richtet sich bezüglich finanziellen Gesch?ftsverhaltens insbesondere nach folgenden Grundprinzipien (Auszug Art. 3 FR):
- Ordnungs- und Rechtm?ssigkeit
- Wirtschaftlicher, wirkungsorientierter und nachhaltiger Umgang mit den anvertrauten Mitteln und Budgets
- Eigenverantwortlichkeit
- Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten für finanzielle Belange sind entsprechend der wahrzunehmenden Funktion über die gesamte Institution hinweg abgestuft, klar und eindeutig bezeichnet.
- Transparenz und Kostenwahrheit
- Finanzielle Risiken werden nicht eingegangen
- Verantwortungsvoller und integrer Umgang mit den
anvertrauten Mitteln
Die Budgetverantwortlichen nehmen die finanziellen Aufgaben und Verantwortlichkeiten für einen Verantwortungsbereich wahr und verfügen hierfür über eine entsprechende Zeichnungsberechtigung. Budgetverantwortliche sind z.B. Professor:innen, Abteilungsleiter:innen, Stabsstellenleiter:innen, Leiter:innen von ausserdepartementalen Lehr- und Forschungseinrichtungen etc. Ein Verantwortungsbereich entspricht einer Organisationseinheit (der auch eine Kostenstelle zugeordnet ist). Budgetverantwortliche steuern Kosten und Erl?se, entscheiden über Anstellungen und schliessen Vertr?ge mit Dritten ab. Budgetverantwortliche sind rechenschaftspflichtig für die Budgets in ihren Verantwortungsbereichen. Sie stellen die materielle Rechnungskontrolle aller Gesch?ftsf?lle sicher.
Zur Gew?hrleistung einer reibungslosen Abwicklung der gesch?ftlichen finanziellen T?tigkeiten k?nnen die Budgetverantwortlichen eine stellvertretende Person bestimmen (neben allf?lligen Budgetmanager:innen und Budgetassistent:innen). Die stellvertretende Person besitzt die gleichen Rechte wie die Budgetverantwortlichen, kann jedoch keine Delegationen vornehmen. Die Stellvertretung ist die weitreichendste Form der Delegation von finanziellen Kompetenzen und kann nur an Mitarbeitende mit entsprechender Funktionsstufe erteilt werden.
Die Zeichnungsberechtigungen der Budgetverantwortlichen richten sich nach den im Finanzreglement aufgeführten Schwellenwerten für finanzielle Verpflichtungen (z.B. durch Vertr?ge, Bestellungen und Kostengenehmigungen). Die Schwellenwerte sind auch bei internen Mittelzusprachen und Transaktionen einzuhalten:
Bis CHF 50'000:
Budgetverantwortliche sind in ihren Verantwortungsbereichen einzelzeichnungsberechtigt.
CHF 50'000 bis 250'000 – in der akademischen Einheit:
Für die Gesch?ftsf?lle zust?ndige Budgetverantwortliche sind mit einer zweiten Budgetverantwortlichen des Departements kollektivzeichnungsberechtigt.
CHF 50'000 bis 250'000 – in der Abteilung:
Für die Gesch?ftsf?lle zust?ndige Budgetverantwortliche zeichnen gemeinsam mit der bereichsverantwortlichen Person (Abteilungsleiter:innen). Sind Budgetverantwortliche und Bereichsverantwortliche identisch, erfolgt die Zweitunterschrift durch die stellvertretenden Bereichsverantwortlichen.
CHF 250'000 bis 500'000 – in der akademischen Einheit:
Für die Gesch?ftsf?lle zust?ndige Budgetverantwortliche sind zusammen mit dem/der Departementsvorsteher:in kollektivzeichnungsberechtigt. Ist der/die Departementsvorsteher:in zugleich der/die für die Gesch?ftsf?lle zust?ndige Budgetverantwortliche, zeichnet er/sie mit der Stellvertretung zu zweien.
CHF 250'000 bis 500'000 – in der Abteilung:
Budgetverantwortliche sind gemeinsam mit einem/einer Ressortverantwortlichen kollektiv zeichnungsberechtigt.
Verpflichtungen über CHF 500'000:
Diese müssen vorg?ngig von der Schulleitung genehmigt werden.
Weiter gehende Bestimmungen zur Zeichnungsberechtigung finden sich insbesondere in Kapitel 3 und Anhang 1 des Finanzreglements. Für die Annahme von Zuwendungen gelten die Zust?ndigkeiten nach Art. 51 Finanzreglement.
- Konsultieren Sie regelm?ssig die Webseite Finanzen und Controlling und das Finanzreglement.
- Sie k?nnen die administrative Abwicklung und laufende Kontrollaufgaben delegieren. Als Budgetverantwortliche oder -verantwortlicher bleiben Sie aber für die ordnungsgem?sse Verwendung der Budgets in jedem Falle weiter verantwortlich.
- Nutzen Sie ETHIS für die Abfrage von Finanzinformationen, den Zugriff auf digitalisierte Rechnungen und Vertr?ge und für die elektronische Abwicklung von Gesch?ftsprozessen (Workflows).
- Die Abteilung Rechnungswesen unterstützt die Forschenden bei der Abwicklung des finanziellen Reportings bei EU-, SNF- und Innosuisse-Projekten.
Informationen zur zust?ndigen Person im Bereich Rechnungswesen finden Sie hier.